Tierarztpraxis Dr. A. Mosbach in Beckingen
Tierarztpraxis Dr. A. Mosbach in Beckingen

Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt

Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/got//gesamt.pdf.

http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_recht.php

 

Zahlungsmodalitäten

Die Leistungen werden direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit in Bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kreditkarten annehmen können.

 

Fundtiere

Wer für ein Wildtier- oder ein herrenloses Fundtier tierärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, geht mit dem Tierarzt einen honorarpflichtigen Dienstvertrag ein. Wer letztlich die Kosten zu tragen hat, ist nicht immer klar. Hierzu ein Grundsatzurteil des OVG Lüneburg zu Fundtieren:

(Entscheidung des OVG Lüneburg zur Erstattung von Tierarztkosten vom 23.4.2012 (AZ. 11 LB 267/11)

(www.tieraerzteverband.de/Tierbesitzer/faq-abrechnung/index.php)

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